In einem ausführlichen Beitrag, der am 20. Januar 2022 erschienen ist, porträtiert Volksstimme-Reporter Ronny Schoof den Lappwaldsee. Er geht dabei auch auf die Wasserqualität ein, auf die Aufgaben des Planungsverbandes Lappwaldsee und auf das ausstehende Limnologische Gutachten.
Schoof verdeutlicht, dass der größere Teil des Sees, nämlich 57,5 Prozent, auf dem Gebiet der Gemeinde Harbke liegt. Da derzeit viele Vorhaben rund um den See noch nicht greifbar seien, spiele sich die Entwicklung des Areals auf dem Papier ab.
Der Reporter berichtet außerdem von den Sorgen des Rates der Stadt Helmstedt, die im Sommer 2021 zu Papier gebracht wurden. Die Ratsmitglieder befürchten, dass das Gewässer beim Erreichen des derzeit vorgesehenen Endwasserstands, möglicherweise im Jahr 2032, nicht als Badesee tauglich ist. Damit stehe auch die touristische Nutzung ab diesem Zeitpunkt in Frage.
Die Politik forderte deshalb vom Noch-Eigentümer des ehemaligen Tagebaus, der Helmstedter Revier GmbH und der LMBV mbH, die Untersuchung des Gewässers auf seine ökologische Qualität. Im Bericht der Volksstimme nennt Werner Müller, Bürgermeister der Gemeinde Harbke und stellvertretender Vorsitzender des Planungsverbands Lappwaldsee, die Gründe für den bisher noch relativ hohen Säuregehalt des Wassers: "Noch wird der See mit Grundwasser aus dem Tagebau Schöningen gespeist. Und außerdem wird der Boden mit all seinen Kohleablagerungen und anderen Materialschichten ausgespült. Das wirkt sich unmittelbar auf die Wasserqualität aus."
Müller sieht die jetzigen Eigentümer in der Pflicht, Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität zu ergreifen. Er geht jedoch davon aus, dass eine gute Wasserqualität auch im Interesse der LMBV mbH und der HSR GmbH liegt.
Der beschlossene Bebauungsplan konzentriert sich indes auf den Uferbereich. Darin sind zwei Rundwege um den Lappwaldsee vorgesehen. Verbandsgeschäftsführer Henning Konrad Otto wird zu diesem Thema in der Volksstimme zitiert: "Der Zeitpunkt, ab dem der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt und umgesetzt werden kann, hängt vom Bergrecht ab, das für einen Großteil der ehemaligen Tagebauflächen noch gilt. Dies gilt auch für die Anlage der touristischen Infrastruktur in Seenähe. Erst wenn die Entlassung aus der Bergaufsicht erfolgt ist, haben die beteiligten Kommunen und der Planungsverband Hoheit über den See und die angrenzenden Flächen. Erst dann können auch verbindliche Verhandlungen mit Investoren erfolgen."