Der Planungsverbandes Lappwaldsee berät am
folgende Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
Gez. Wittich Schobert
Verbandsvorsitzender
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Die 15. öffentliche Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee berät am
folgende Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
Gez. Wittich Schobert
Verbandsvorsitzender
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Die 14. öffentliche Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee berät am
folgende Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
Gez. Wittich Schobert
Verbandsvorsitzender
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Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit
bei der Stadt Helmstedt, Zimmer 328, Markt 1, 38350 Helmstedt zu folgenden Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist erforderlich unter Telefon 05351/17-2500.
Helmstedt, den 06.12.2023
gez.: Henning Konrad Otto
Die 13. öffentliche Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee berät am
folgende Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
In Vertretung
Gez. Werner Müller
Stellv. Verbandsvorsitzender
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Die 11. öffentliche Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee berät am
folgende Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
gez. Wittich Schobert
Verbandsvorsitzender
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Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit
bei der Stadt Helmstedt, Zimmer 328, Markt 1, 38350 Helmstedt zu folgenden Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist erforderlich unter Telefon 05351/17-2500.
Helmstedt, den 02.01.2023
gez.: Henning Konrad Otto
Die 10. öffentliche Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee berät am
in öffentlicher Sitzung folgende Tagesordnung:
gez.: Wittich Schobert
Verbandsvorsitzender
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Der vorstehende Jahresabschluss 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Planungsverband Lappwaldsee hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 hierzu folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Jahresabschluss des Planungsverbandes Lappwaldsee für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
2. Gemäß § 129 Abs.1 NKomVG erteilt die Verbandsversammlung dem Verbandsgeschäftsführer für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2021 die Entlastung.
Der Jahresabschluss liegt nach § 129 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom
16.06. bis 24.06.2022
bei der Stadt Helmstedt, Zimmer H328, Markt 1, 38350 Helmstedt zu folgenden Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist erforderlich unter der Tel.: 05351/17-2500.
Helmstedt, den 09.06.2022
gez.: Henning Konrad Otto
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Lappwaldsee hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Lappwaldsee“ und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich kann dem nebenstehenden Kartenausschnitt entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
08.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022
öffentlich aus.
Den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung können Sie im
Rathaus der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt (Glaskasten, Eingang Holzberg)
Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr
einsehen. Außerhalb dieser Zeit ist eine Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Telefon-Nr. 05351 175210, Ansprechpartner Herr Bittner) ebenfalls möglich.
Darüber hinaus können Sie den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung im
Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Obere Aller, Fachbereich 2 – Bürgerdienste/Bauwesen, Fachdienst 23 – Bauwesen, Zimmermannplatz 2, Haus 2, Zimmer 11, 39365 Eilsleben
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr
einsehen. Außerhalb ist eine Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Telefon-Nr. 039409 916-52, Ansprechpartner Frau Nodorf) ebenfalls möglich.
Außerdem können Sie alle Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Helmstedt unter www.stadt-helmstedt.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/laufende-bauleitplan-verfahren.html sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Obere Aller unter Verbandsgemeinde Obere Aller (obere-aller.de) finden.
Sollten im angegebenen Zeitraum die Zugangsbeschränkung zu den Auslegungsorten, die im Zuge der COVID–19-Pandemie erlassen wurden, bestehen, so erfolgt die Auslegung gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) vom 20.05.2020 in der aktuellen Fassung ausschließlich im Internet.
Das Bauleitplanverfahren wird im Normalverfahren durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemäß § 3 (2) Satz 1 BauGB mit ausgelegt:
Im Umweltbericht werden sowohl nachteilige als auch positive Auswirkungen auf die Umwelt aufgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Umweltprüfung kein wissenschaftlicher Selbstzweck ist, sondern der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Abwägungsentscheidung dient. Er beinhaltet im Wesentlichen Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter im Planungsraum. Umweltauswirkungen mit erheblichen Auswirkungen werden insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und dem Menschen erwartet.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 (2) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Weitere Angaben erteilt der Planungsverband Lappwaldsee, Herr Bittner Tel. 17-5210.
Verbandsgeschäftsführer
gez.: Henning Konrad Otto
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit
bei der Stadt Helmstedt, Zimmer 328, Markt 1, 38350 Helmstedt zu folgenden Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist erforderlich unter Telefon 05351/17-2500.
Helmstedt, den 29.11.2021
gez.: Henning Konrad Otto
Der vorstehende Jahresabschluss 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Planungsverband Lappwaldsee hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 hierzu folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Jahresabschluss des Planungsverbandes Lappwaldsee für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
2. Das Jahresergebnis 2020 (Überschuss i. H. v. 34,20 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Gemäß § 129 Abs.1 NKomVG erteilt die Verbandsversammlung dem Verbandsgeschäftsführer für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.
Der Jahresabschluss liegt nach § 129 Abs. 2 NKomVG in der Zeit
bei der Stadt Helmstedt, Zimmer 328, Markt 1, 38350 Helmstedt zu folgenden Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist erforderlich unter der Tel.: 05351/17-2500.
Helmstedt, den 29.11.2021
gez.: Henning Konrad Otto
Bebauungsplan „Lappwaldsee“: Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Ziel der vorliegenden ersten Bebauungsplanung „Lappwaldsee“ des Planungsverbandes ist die langfristige Sicherung einer öffentlichen Zugänglichkeit der Randbereiche des öffentlichen Sees. Nur auf der Grundlage einer verbindlichen Bauleitplanung sind Kommunen in der Lage die bauliche Entwicklung Ihres Zuständigkeitsbereiches im Sinne einer ausgewogenen, allgemeinverträglichen Zielsetzung zu steuern. In diesem Fall steht die Gewährleistung der Verfügungsmöglichkeit über die Nutzung der genannten Flächen für die Allgemeinheit im Vordergrund.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes kann dem Kartenausschnitt entnommen werden.
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren findet am
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch statt. Es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Weitere Angaben erteilt der Planungsverband Lappwaldsee, Rathaus der Stadt Helmstedt, Markt 1, Zimmer M 211, Tel. 17-5210.
Hinweis: Die an dem Tag der Veranstaltung gültige Coronaverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist zu beachten.
Die 7. öffentliche Sitzung des Planungsverbandes Lappwaldsee berät am Dienstag, den 19.10.2021, um 19.00 Uhr, im Kulturhaus, Halberstädter Straße 14, 39365 Harbke folgende Tagesordnung:
Der vorstehende Jahresabschluss 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Planungsverband Lappwaldsee hat in seiner Sitzung am 16.11.2020 hierzu folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Jahresabschluss des Planungsverbandes Lappwaldsee für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
2. Das Jahresergebnis 2019 (Verlust i.H.v. -806,40 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Gemäß § 129 Abs.1 NKomVG erteilt die Verbandsversammlung dem Verbandsgeschäftsführer für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.
Der Jahresabschluss liegt nach § 129 Abs. 2 NKomVG in der Zeit
vom 26.08.2021 bis 03.09.2021
bei der Stadt Helmstedt, Zimmer H328, Markt 1, 38350 Helmstedt zu folgenden Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist erforderlich unter der Tel.: 05351/17-2500.
gez.: Henning Konrad Otto
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Lappwaldsee hat in der Sitzung am 23.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes PVL 02 “Photovoltaikanlage Hochkippe“ beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich kann dem nebenstehenden Kartenausschnitt entnommen werden.
Weitere Angaben erteilt der Planungsverband Lappwaldsee, Rathaus der Stadt Helmstedt, Markt 1, Zimmer M 211, Tel. 17-5210.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Zeit
bei der Stadt Helmstedt, Zimmer 328, Markt 1, 38350 Helmstedt zu folgenden Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ist erforderlich unter Telefon 05351/17-2500.