Einige Wege am See sind bereits freigegeben, sie können für Wanderungen und zum Radfahren genutzt werden. Es gilt jedoch, Folgendes zu beachten: Es darf sich nur auf den ausgewiesenen, nicht gesperrten Wegen und „Am Petersberg” aufgehalten werden. Das Betreten der Tagebauböschung ist nicht gestattet. Es ist untersagt, zur Wasserkante herunter zu gehen. Die Nutzung des Gewässers ist verboten. Bei Trockenheit besteht im gesamten Bereich Brandgefahr. Um entsprechend sorgsames Verhalten wird gebeten.
Die Fläche befindet sich zurzeit im Eigentum der Bergbauträger Helmstedter Revier GmbH und Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und unterliegt noch der Bergaufsicht. Bevor von dem Grundstück keine Gefahr für Leib und Leben mehr ausgeht, wird keine Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht erfolgen können. Dabei spielt, zumindest bei den nicht ganz flachen Böschungsbereichen, der Wasserstand eine nennenswerte Rolle. Erst nach Abschluss der Flutung kann das Gelände vollständig aus der Bergaufsicht entlassen werden.
Eine Folgenutzung des ehemaligen Tagebaugeländes am Lappwaldsee setzt voraus, dass bergbautypische Gefahren wie zum Beispiel Rutschungen ausgeschlossen sind sowie eine entsprechende Wasserqualität gewährleistet ist.
Eine öffentliche Teilnutzung der Wasserfläche kann frühestens nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses über gesonderte Anträge mit dem Nachweis, dass aus der bergbaulichen Nutzung und der Seeflutung keine Gefährdungen für die speziell beantragte touristische Folgenutzung gegeben ist, von den zuständigen Behörden genehmigt werden.