Die Einstellung des Braunkohletagebaus und die Flutung der Gruben überlassen dem Stadtgebiet Helmstedts und der Region mehrere neu entstehende Gewässer. Diese Gewässer bieten der Stadt und der Region vielfältige neue Entwicklungsperspektiven.
Helmstedt gewinnt durch die Umstrukturierung neue Außenbereiche, die vorher der Allgemeinheit nicht zugänglich waren. Sie sollen zukünftig als Wasser-, Grün- und Erholungsflächen durch die Bürger und Besucher Helmstedts genutzt werden können. Anders als vor Beginn des Braunkohleabbaus ergeben sich durch die hier entstehenden Wasserflächen, die in ihrer Größe überregional von Bedeutung sein können, neue Chancen für die Stadt und ihre langfristige wirtschaftliche Entwicklung.
Gem. § 2 (2) BauGB sind die Flächennutzungsplanungen benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dies gilt im vorliegenden Fall, in dem ein grenzübergreifendes Gewässer Gegenstand der Planung ist, im Besonderen.
Dem Abstimmungsgebot nach § 2 (2) BauGB sind die zukünftigen damaligen Seeanrainer-Gemeinden bereits durch die gemeinsame Beauftragung des Masterplanes Helmstedt-Harbke-See aus dem Jahr 2008 nachgekommen.
Konkret erfolgte in den Jahren 2018/2019 eine Abstimmung im Rahmen der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Obere Aller. Hier wurde im Bereich des Lappwaldsees insbesondere der gemeinsame Grundsatz verfolgt ausreichend dimensionierte Grünflächen mit wohnungsnahen Bezug für Erholung, Sport und Freizeitaktivitäten gem. § 5 Abs.2 Nr.5 BauGB in unmittelbarem Umfeld der Seeflächen auszuweisen. Ziel der Darstellung ist die Gewährleistung einer öffentlichen Zugänglichkeit der Randbereiche des öffentlichen Sees. Die Grünflächen sollen dabei verschiedene Flächenentwicklung zulassen. Zu nennen sind hier Wald-, Park-, Erholungs- oder landwirtschaftliche Flächen.
Neben den Grünflächenausweisungen in den Uferzonen wurden in der Ortslage Harbke bereits Sondergebiete für Erholung festgelegt, die im Rahmen des Masterplanes bereits außerhalb der vom Bergbau belasteten Flächen als zielführend für eine spätere Entwicklung im bestehenden Siedlungsbereich von Harbke lokalisiert wurden.
Die Verbandsgemeinde Obere Aller hat 2019 den Gesamtplan für Ihr Gebiet beschlossen und zur Genehmigung eingereicht.
Die Stadt Helmstedt hat für ihren Bereich die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls im Jahr 2019 begonnen und beabsichtigt in 2020 den Änderungsbeschluss zu fassen.